Regelungen zur Steuerung und Planung des Dritten Fünfjahreszyklus der externen Evaluation zum BBP
(gültig ab 1. Januar 2021)
Bitte beachten Sie die aktualisierten "Regelungen zur Durchführung Externer Evaluationen zum BBP aufgrund der Covid-19 Situation für die Jahre 2020 und 2021"Regelungen zur Durchführung Externer Evaluationen zum BBP aufgrund der Covid-19 Situation für die Jahre 2020 und 2021vid-19 Situation für die Jahre 2020 und 2021
Die Regelungen zur Steuerung und Planung des dritten Fünfjahreszyklus der externen Evaluation zum BBP wurden mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, den Trägerverbänden und den Eigenbetrieben in der AG QVTAG am 10. August 2020 abgestimmt. Sie sind für alle öffentlich geförderten Kindertagesstätten in Berlin verbindlich.
Steuerung und Planung der externen Evaluation (EE)
- Laut der Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (QVTAG) sind alle Träger von öffentlich geförderten Kitas dazu verpflichtet, in einem Rhythmus von fünf Jahren die pädagogische Arbeit in ihren Kitas nach dem Berliner Bildungsprogramm extern durch einen von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung anerkannten Anbieter evaluieren zu lassen.
- Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi) mit der Planung und Steuerung des Gesamtprozesses der Durchführung externer Evaluationen (EE) zum BBP in den Berliner Kitas beauftragt.
- Das „Jahr der EE“ wird zwischen dem Träger der Kita und dem BeKi abgestimmt und bezeichnet das Jahr, in dem die Erhebung zu einer externen Evaluation in einer Kita begonnen haben muss. Das BeKi achtet dabei auf die Einhaltung des über die QVTAG geregelten Fünfjahreszyklus für die EE.
- Der dritte Fünfjahreszyklus beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2025.
- Ausgangspunkt für die Bestimmung des Jahres der EE im dritten Fünfjahreszyklus ist das mit dem BeKi abgestimmte Jahr des zweiten Fünfjahreszyklus.
Bsp.: Hatte eine Kita im zweiten Zyklus im Jahr 2018 eine Verpflichtung zur EE (drittes Jahr des zweiten Zyklus), dann hat diese Kita im dritten Zyklus eine Verpflichtung zur EE im Jahr 2023. - Externe Evaluationen im dritten Fünfjahreszyklus müssen am 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Dies ist insbesondere bei der Wahl eines mehrjährigen Verfahrens zu beachten.
- Es ist den Trägern grundsätzlich möglich, die externe Evaluation einer Kita noch vor dem mit dem BeKi abgestimmten „Jahr der EE“ zu beginnen.
Regelung zur Covid-19 Lage
- Für Kitas, die eine Verpflichtung zur EE im Jahr 2020 hatten (Kitas mit einer Verpflichtung für 2020 und säumige Kitas aus 2019), die aufgrund der Covid-19 Lage nicht durchgeführt werden konnten, gelten die Regelungen zur Covid-Lage (Regelung zur Durchführung externer Evaluationen vom 25.06.2020), die allen Trägern zugegangen sind und auf der Webseite des BeKi zur Verfügung stehen.
Regelung für „säumige Träger“
- Für Träger, die den abgestimmten EE-Termin (Jahr der EE) für ihre Kita im zweiten Fünfjahreszyklus nicht eingehalten haben (säumige Träger), gilt als Ausgangpunkt der Planung für den dritten Fünfjahreszyklus der ursprünglich mit dem BeKi abgestimmte EE-Termin. Eine verspätet begonnene externe Evaluation hat somit keine aufschiebende Wirkung für die Planung der dritten Evaluation.
Ausnahme: Säumige Träger aus 2019 – siehe Regelung zur Durchführung Externer Evaluationen aufgrund der Covid-19 Lage vom 25.06.2020. Davon ausgenommen sind Träger, die eine Verschiebung unter Angabe von nachvollziehbaren Gründen beim BeKi schriftlich beantragt und eine Bestätigung erhalten haben. Für diese gilt das vom BeKi bewilligte EE-Jahr als Grundlage für die Planung der externen Evaluation im dritten Zyklus.
Regelung für Re-Zertifizierungen
- Träger, die ihre Einrichtungen in kürzeren Abständen (weniger als fünf Jahre) re-zertifizieren wollen, können dies weiterhin tun.
- Wenn die Re-Zertifizierung eines anerkannten Anbieters in vollem Umfang einer externen Evaluation entspricht, wird diese als externe Evaluation nach QVTAG 3.3 anerkannt.
- Wenn die Re-Zertifizierung eines anerkannten Anbieters nicht vollumfänglich einer EE nach QVTAG 3.3 entspricht, kann das Jahr der EE für die nachfolgende EE nach QVTAG 3.3 (Vollerhebung) auf Antrag beim BeKi um maximal ein Jahr verschoben werden.
Bsp.: Vollerhebung nach QVTAG 3.3 in 2021 + Re-Zertifizierung nach 3 Jahren, also 2024 = nächste Vollerhebung nach QVTAG 3.3 in 2026 + 1 Jahr = 2027
Regelungen für neugegründete Einrichtungen (ab 1. Januar 2021)
- Neue Einrichtungen, die ab dem 1. Januar 2021 in Betrieb gehen, werden in das bestehende System eingegliedert. Diese müssen spätestens im vierten Jahr nach der Gründung mit der externen Evaluation beginnen. (s. Übersicht).
Übersicht zur externen Evaluation zum BBP für neu gegründete Kindertagesstätten
Eröffnungsjahr der Kita lt. Betriebserlaubnis |
spätestes Jahr für den Beginn der Evaluation nach QVTAG 3.3 |
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1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 | 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 | |
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 | 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 | |
1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 | 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027 | |
1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 | 1. Januar 2028 bis 31. Dezember 2028 | |
fortlaufend | fortlaufend |
Regelungen zur EE bei Trägerwechsel
- Wird der Betrieb einer Kita von einem anderen Träger übernommen, bleibt der mit dem vorherigen Träger abgestimmte EE-Termin und somit vereinbarte Rhythmus für die externe Evaluation bestehen.
In begründeten Fällen kann der EE-Termin verschoben werden. Der Träger muss in diesem Fall die Verschiebung des EE-Termins schriftlich beim BeKi beantragen und eine Bestätigung erhalten.
Umgang mit Evaluationsberichten
- Um die Kontinuität der Qualitätsentwicklung und die fachliche Auseinandersetzung über die pädagogische Arbeit einer Kita zu unterstützen, werden die Ergebnisse aus dem Evaluationsbericht, der im zweiten Fünfjahreszyklus erstellt wurde, in die Evaluation im dritten Fünfjahreszyklus einbezogen.
Die anerkannten Anbieter sind gehalten, die Empfehlungen aus der vorangegangenen Evaluation beim Träger zu erfragen und auf diese in der nachfolgenden Evaluation Bezug zu nehmen. - Es liegt in der Verantwortung des Trägers, den Evaluationsbericht für seine Kita aufzubewahren. Die Aufbewahrung des Evaluationsberichts wird dringend empfohlen, jedoch besteht keine Aufbewahrungspflicht.
- Alle anerkannten Anbieter externer Evaluationen haben sich dazu verpflichtet, die Evaluationsberichte zu einer Kita mindestens für 10 Jahre zu archivieren. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Träger, die den Bericht zu ihrer eigenen Einrichtung verlegt haben, jederzeit gegen eine angemessene Gebühr (ca. 20,00 €) diesen wiederbeschaffen können.
Übersicht zum Ersten Fünfjahreszyklus der externer Evaluation zum BBP im Land Berlin
Jahr der EE zum BBP | Zeitraum | |
Jahr 1 | 1. August 2010 – 31. Juli 2011 | |
Jahr 2 | 1. August 2011 – 31. Juli 2012 | |
Jahr 3 | 1. August 2012 – 31. Juli 2013 | |
Jahr 4 | 1. August 2013 – 31. Juli 2014 | |
Jahr 5 | 1. August 2014 – 31. Dezember 2015 |
Übersicht zum Zweiten Fünfjahreszyklus der externer Evaluation zum BBP im Land Berlin
Jahr der EE zum BBP | Zeitraum | |
Jahr 1 | 1. Januar 2016 – 31. Dezember 2016 | |
Jahr 2 | 1. Januar 2017 – 31. Dezember 2017 | |
Jahr 3 | 1. Januar 2018 – 31. Dezember 2018 | |
Jahr 4 | 1. Januar 2019 – 31. Dezember 2019 | |
Jahr 5 | 1. Januar 2020 – 31. Dezember 2020 |
Übersicht zum Dritten Fünfjahreszyklus der externer Evaluation zum BBP im Land Berlin
Jahr der EE zum BBP | Zeitraum | |
Jahr 1 | 1. Januar 2021 – 31. Dezember 2021 | |
Jahr 2 | 1. Januar 2022 – 31. Dezember 2022 | |
Jahr 3 | 1. Januar 2023 – 31. Dezember 2023 | |
Jahr 4 | 1. Januar 2024 – 31. Dezember 2024 | |
Jahr 5 | 1. Januar 2025 – 31. Dezember 2025 |
Download für Träger:
BeKi - Planung und Steuerung Dritter Zyklus Stand 10.08.2020
BeKi - Planung und Steuerung Zweiter Zyklus Stand 07.07.2014